Ausbildung

Ausbildung

Damit auch Ihre Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind.

Die Berufsgenossenschaft gibt vor: Wer einen Kran, eine Arbeitsbühne oder einen Teleskopstapler bedient, muss 
  • 18 Jahre alt,
  • geistig und körperliche dazu in der Lage,
  • dazu ausgebildet sein und 
  • seine Fähigkeit schriftlich nachweisen können (Führerschein).
(Nachzulesen in DGUV Grundsatz 308-900, 309-003 und 308-008)

Als vom TÜV Saarland geprüfter Trainer bilden wir Ihre Mitarbeiter in verschiedenen Themen aus. Dazu zählen u. a.
  • Kranbediener/in
  • Bediener/in für Teleskopmaschinen
  • Bediener/in für Arbeitsbühnen
  • Sicheres Anschlagen von Lasten
Jede Schulung wird individuell zusammengestellt: zum einen hinsichtlich der betrieblichen Anforderungen (z. B. nur Teilkraft-betriebene Krananlagen oder nur Teleskopmaschinen mit speziellen Anbaugeräten) zum anderen betreffend der Erfahrung der Teilnehmer.

Mittels einer Präsentation und vielen praktischen Fallbeispielen und Mustern werden die Theoretischen Grundlagen vermittelt und abschließend mittels Multiple-Choice-Test abgefragt.

Im praktischen Teil stellen die Teilnehmer ihr Praxiswissen innerhalb verschiedener Einzel-(Fahr-)Übungen und Gruppenaufgaben unter Beweis.

Abschließend erhalten die Teilnehmer nach bestandener Prüfung Ihre Zertifikate sowie Führerscheine.
Für alle Schulungen gilt: 
Zur Aufrechterhaltung der Fahrerlaubnis muss jährlich eine Unterweisung stattfinden (DGUV V1). 
Ort:
Je nach Schulungs-Inhalt bei Ihnen im Betrieb oder in unseren Schulungsräumen in Nordloh/Apen.

Gruppengröße:
idealerweise 8 Personen

Dauer:
Je nach Erfahrungsstand der Teilnehmer
Kran/Arbeitsbühne: i. d. R. 1 Tag
Teleskopstapler: i. d. R. 2 Tage
(werktags oder auch am Wochenende möglich)

Wir koordinieren auch Gemeinschaftstermine, an denen Sie sich einen Teil der Kosten mit anderen Firmen teilen können.

Sprechen Sie uns für Ihr individuelles Angebot an!
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